Umgang mit der Corona-Krise und Rückkehr an die Schule

Die derzeitige Situation war und ist weiterhin für viele Familien herausfordernd.
Immer wieder erreichten uns Fragen, die Sie als Familien mit den Klassen- und Fachlehrkräften besprechen konnten. Eine Reihe dieser Fragen hat auch die Schulleitung in ihren Rundbriefen aufgegriffen. Diese Briefe gehen den Elternratsvorsitzenden zu, werden von ihnen freundlicherweise an die Elternvertreter_innen der Klassen und von diesen an die Eltern der Klasse geschickt. Und auch an dieser Stelle möchten wir auf einige der häufig gestellten Fragen antworten. Die Angaben beziehen sich auf die Zeit zwischen April und Juni 2020. 

Was sind die nächsten Schritte in Richtung Schulöffnung und wie erfolgt der Unterricht?

Seit den Maiferien hat der Präsenzunterricht für die Schüler_innen aller Jahrgangsstufen wieder begonnen. Über die zuvor bereits unterrichteten Jahrgänge 6, 10 und 11 hinaus erhalten damit seither auch die Jahrgänge 5, 7, 8 und 9 Unterricht wieder am Dörpsweg.

Nach den Vorgaben der Behörde soll der Präsenzunterricht in den Jahrgangsstufen 5, 7, 8 und 9 insgesamt sechs Unterrichtsstunden pro Woche betragen und vor allem in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch stattfinden. In den Klassen, in denen die Klassenlehrer nicht gleichzeitig Kernfachlehrer sind, wird das Fach Englisch ersetzt durch den Fachunterricht des Klassenlehrers. Da die Klassen weiterhin in zwei Lerngruppen von maximal 15 Schülern unterrichtet werden sollen, müssen die Unterrichtsstunden doppelt gehalten werden. Damit würde der anfallende Unterrichtsaufwand einiger Lehrkräfte, die ein oder womöglich sogar zwei Kernfächer unterrichten, zum Teil deutlich über deren eigentlichen Beschäftigungsumfang liegen. Aus diesem Grund werden diese Lehrkräfte in einigen Lerngruppen durch andere ersetzt, die weniger Unterrichtsaufwand haben. Diese neue Unterrichtsverteilung gilt bis zu den Sommerferien.  

Angesichts der Vielzahl der Lerngruppen und der begrenzten räumlichen Kapazitäten kann das ursprünglich im Hygienekonzept beschriebene Modell, dass ein Klassenraum ausschließlich nur von einer Lerngruppe benutzt wird, nicht mehr aufrechterhalten werden. Diese Abweichung wird in den Anweisungen der Behörde ausdrücklich genehmigt. Die Teilgruppen einer Klasse nutzen ihren angestammten Klassenraum, der in unterschiedlichen Schülerzusammensetzungen organisierte Jahrgang 11 wird in verschiedenen Klassenräumen im Oberstufen- und Fachhaustrakt unterrichtet werden.

Lesen Sie hier die aktuelle Fassung unseres Hygieneplans.

Eine sehenswerte Zusammenfassung allgemein wichtiger Hygiene-Regeln finden Sie als kleinen Film übrigens hier.

Was ist mit der Schulpflicht bei Vorerkrankungen des Kindes oder im Haushalt lebender Personen?

Die Schulpflicht für Schüler_innen gilt nach wie vor. Inzwischen haben uns vereinzelt Anrufe von Eltern erreicht, die wegen einer möglichen Vorerkrankung ihrer Kinder oder im Haushalt lebender Personen Sorge haben, ihre Kinder in die Schule zu schicken. In diesem Falle gilt folgender Passus aus dem behördlichen Schreiben vom 21.04.2020:

„Kinder und Jugendliche mit einschlägigen Vorerkrankungen müssen nicht in die Schule. Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag auch dann von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit, wenn sie gesund sind, aber in häuslicher Gemeinschaft mit Personen leben, die im Fall einer Infektion besonders gefährdet wären. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Vater oder Mutter nach einer Organtransplantation Immunsuppressiva einnehmen müssen. Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, die im Kontext mit einer Corona-Infektion als besonderes Risiko eingeschätzt werden, können zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 zuhause bleiben und am Fernunterricht teilnehmen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion leben. Das Vorliegen der Vorerkrankung bzw. besonderen Gefährdung ist glaubhaft zu machen. Dies kann z. B. durch Vorlage eines Schwerbehinderten- oder Transplantationsausweises oder durch eine glaubhafte schriftliche Erklärung zum Grund der Gefährdung geschehen.“ Eine solche glaubhafte schriftliche Erklärung ist ein Attest durch den behandelnden Arzt, das Sie bitte der jeweiligen Klassenlehrkraft zukommen lassen.

Wie melde ich mein Kind für die Notbetreuung an?

Wenn Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden müssen, bitten wir Sie um eine E-Mail, in der Sie die Zeiten angeben, zu denen Ihr Kind betreut werden soll.
Bitte schreiben Sie an: betreuung@doerpsweg.de

Wie viel sollten die Schüler_innen täglich zu Hause arbeiten?

Wir empfehlen regelmäßige Zeitfenster für das schulische Arbeiten im ‚Homeschooling‘. Planen Sie diese und auch die Pausen gemeinsam. Bei jüngeren Schüler_innen ist ein Zeitumfang von ca. 4 Zeitstunden sinnvoll. Bei den älteren Schüler_innen kann sich die Arbeitszeit bis zu sechs Stunden verlängern. Die Kinder und Jugendlichen sollten auch ein Ende der Arbeitszeit einhalten.

Neben der Regelmäßigkeit der Arbeit ist Gelassenheit wichtig. Perfektionismus darf sein, wenn er sich positiv auswirkt. Sollte er jedoch zu einer Erhöhung der psychischen Belastung führen, raten wir zu einer pragmatischen, wohl dosierten Arbeitsweise, die auch den Mut zur Lücke umfassen kann.

Eine Sammlung sinnvoller Tipps des ReBBZ finden Sie in unterschiedlichen Sprachen ganz unten in diesem Beitrag.

Mit welchen Programmen darf gearbeitet werden?

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat angesichts der derzeitigen Situation bisher keine Vorgaben und Einschränkungen formuliert. Einerseits soll die Kommunikation laufen, sollen Aufgaben die Familien erreichen, Fragen gestellt werden können und Arbeitsergebnisse an Lehrkräfte rückgemeldet werden. Zugleich ist der Datenschutz wichtig. Derzeit beschäftigt sich auch eine Arbeitsgruppe von Eltern mit der Suche nach einer längerfristigen Lösung für unsere Schule über die Schulschließung hinaus.

Der aktuelle Kommunikationsfluss findet mit unterschiedlichen Tools und Programmen statt, hier danken wir den Lehrkräften und Familien für ihre Flexibilität, Kreativität und Lösungsorientierung. Wenn Sie keine Bedenken hinsichtlich der derzeitigen Kommunikation haben, gehen wir von Ihrem Einverständnis mit dem aktuell gewählten Kommunikationsweg aus, bis wir eine Plattform für die gesamte Schule haben.

Wie erreichen wir die Lehrkräfte?

Eine grundsätzliche Erreichbarkeit ist über die derzeit bereits aktiven Kommunikationswege gewährleistet. Fachlehrkräfte können auch über die Klassenlehrkräfte kontaktiert werden, wenn nicht ein Kommunikationsweg zu den Fachlehrkräften ohnehin schon etabliert ist. Klassenleitungen halten regelmäßig und mind. einmal pro Woche Kontakt zu den Schüler_innen, wofür z. B. Telefongespräche, E-Mails, Nachrichten über die jeweils gewählte Plattform, Videochats und -sprechstunden genutzt werden.

Strukturen, wann und wie zwischen den Lehrkräften und Familien kommuniziert wird, sind fest etabliert. Entsprechende Regelungen haben die Klassenlehrkräfte über die Elternvertreter_innen kommuniziert. Hierbei gibt es auch die Übereinkunft, dass die einzelnen Aufgaben jeweils mit dem Bearbeitungszeitraum und der Angabe versehen sein sollen, auf welche Weise die bearbeiteten Aufgaben den Lehrkräften übermittelt werden sollen.

Den Lehrkräften und der Schulleitung ist klar, dass die getroffenen Entscheidungen nicht immer alle Bedürfnisse und Erwartungen aller Schüler_innen und Eltern zufriedenstellen können. Zudem arbeiten viele Lehrkräfte in Teilzeit und sind parallel zum Home-Office ebenfalls mit der Kinderbetreuung befasst. Lehrkräfte, die eine volle Stelle haben, unterrichten durchschnittlich 200 bis 300 Schüler_innen. Angesichts solcher Rahmenbedingungen ist eine grundsätzliche Erreichbarkeit mit Einschränkungen verbunden. Die Auswertung der Elternfeedbacks weist jedoch eine durchgehend hohe Zufriedenheit mit der Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schüler_innen sowie Eltern aus. Das spricht für das große Engagement der Lehrkräfte und dafür, dass das bisher praktizierte Vorgehen in den Klassen weitgehend so beibehalten werden kann.

Einige Lehrkräfte werden aus Gründen der notwendigen Infektionsprävention den Präsenzunterricht nicht durchführen können. Diese Lehrkräfte werden durch andere ersetzt, die dadurch zum Teil erhebliche Mehrarbeit zu leisten haben, da sie ja ihre angestammten Lerngruppen weiterhin im Fernunterricht zu beschulen haben. Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn diese Lehrkräfte ihren Fernunterricht nicht mehr in allen Gruppen in der Intensität durchführen können, wie dies bisher geschehen ist. Grundsätzlich gilt, dass der Präsenzunterricht in den drei (Abschluss-)Jahrgängen 6, 10 und 11 Vorrang vor dem Fernunterricht in den übrigen Klassenstufen hat und auch die Kernfächer gegenüber den Nebenfächern ebenfalls vorrangig behandelt werden. Wir möchten uns auch an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei allen Lehrkräften bedanken, die den zusätzlichen Präsenzunterricht übernehmen und zum Teil schon als Klassenlehrer im Dauereinsatz sind oder aber zuhause auch ihre kleinen Kinder zu betreuen haben.

Wie werden die Leistungen der Schüler_innen bewertet?

In den behördlichen Regelungen heißt es zur Leistungsbeurteilung, dass in diesem Schuljahr in den Zeugnissen aller Jahrgangsstufen, also auch in den Jahrgangsstufen 5, 7 und 8, Ganzjahresnoten erteilt werden, wodurch sich eine breite Beurteilungsbasis ergibt. Dabei setzt sich die Ganzjahresnote aus allen schriftlichen Leistungsnachweisen des gesamten Schuljahres und allen Noten der sonstigen Mitarbeit der beiden Halbjahre zusammen. Die Gewichtung der schriftlichen Leistungen und der sonstigen Mitarbeit orientiert sich an den Beschlüssen der Fachkonferenzen.

Der Fernunterricht gehört zum Regelunterricht, auch hier gilt die Schulpflicht. Lehrkräfte, die Klassen im Präsenzunterricht unterrichten, müssen diesen Klassen keinen weiteren Fernunterricht erteilen, sondern können den Schüler_innen vertiefende oder Übungsaufgaben als Hausaufgabe geben, die in der nächsten Unterrichtsstunde besprochen werden. Lehrkräfte, die ihren Unterricht als Fernunterricht gestalten, können ab 13. Mai die von nun an im Fernunterricht erbrachten Leistungen genauso wie die Leistungen im Präsenzunterricht bewerten und benoten. Sie sind Teil der sonstigen Mitarbeit. Dazu können auch Leistungsnachweise wie Referate, Hausaufgaben oder Präsentationen eingefordert werden. Zusätzliche schriftliche Leistungsnachweise bei Notenunklarheit werden ausschließlich in der Schule und nach vorheriger Ankündigung eingeholt.

Aufgrund der unterschiedlichen Versetzungsrelevanz in den Jahrgängen 5, 7, 8, 9 einerseits und den Jahrgängen 6 und 10 andererseits müssen allerdings auch Unterschiede gemacht werden:

Zeugnisnoten in den Jahrgängen 5, 7. 8, 9
Die Lehrkräfte erteilen die Ganzjahresnote, wie oben dargestellt.   Sofern ein_ Schüler_in nicht verlässlich benotet werden kann (z.B. aufgrund einer längeren Erkrankung), erhält er_sie die Möglichkeit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle, in der Unterrichtsinhalte und Kompetenzen des Fernunterrichts geprüft werden. Diese Möglichkeiten sollen aber in Hinblick auf die zur Verfügung stehenden (Raum-)Kapazitäten Ausnahmefälle bleiben. In Einzelfällen, in denen die Lehrkraft z. B. aufgrund einer Epochalisierung kaum Unterricht mit der jeweiligen Lerngruppe hatte, informiert die Fachlehrkraft ihre Schüler_innen nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung.

Zeugnisnoten in den Jahrgängen 6 und 10
Zur Benotung gilt für die Fächer, die nicht Teil des Präsenzunterrichts sind bzw. waren, gilt die o.a. Regelung für die Erteilung der Ganzjahresnoten.

In den im Präsenzunterricht erteilten Fächern wird eine Note auf der Grundlage der bereits erhobenen Leistungsnachweise sowie aus den Leistungen des nun wieder einsetzenden Präsenzunterrichtes ermittelt. Schüler_innen, die versetzungsgefährdet sind, wird die Möglichkeit eines weiteren schriftlichen Leistungsnachweises (außer in NuT und Geschichte im Jahrgang 6) gegeben. Diese Schüler_innen werden von den Lehrkräften entsprechend informiert. Sowohl im Präsenzunterricht als auch bei diesen etwaigen zusätzlichen schriftlichen Erfolgskontrollen kann auf den im Fernunterricht behandelten Unterrichtsstoff zurückgegriffen werden.

Im Jahrgang 6 können in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einzelne Schüler_innen oder auch die ganze Klasse einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle unterzogen werden.

Wenn nur einzelne Schüler_innen eine schriftliche Lernerfolgskontrolle schreiben, kann dies im Rahmen eigens angesetzter Nachschreibtermine geschehen. Hierüber informiert die jeweilige Lehrkraft die betroffenen Schüler_innen gesondert. Alle Nachschreibtermine sind unserem Terminkalender zu entnehmen.

Zeugnisnoten im Jahrgang 11
Für die Leistungsbeurteilung im Jahrgang 11 gilt folgende behördliche Regelung:

  • „Von besonderer Bedeutung ist die Leistungsbewertung im zweiten Semester der Studienstufe (Jahrgangsstufe 11 am Gymnasium, Jahrgangsstufe 12 an der Stadtteilschule), da die erzielten Ergebnisse in die Gesamtqualifikation für die allgemeine Hochschulreife (Block I) eingehen. Die im Fernunterricht erbrachten Leistungen sind wie die im Regelunterricht erbrachten Leistungen Gegenstand der Beurteilung und Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Für die Leistungsbewertung gelten entsprechend die jeweiligen Vorgaben und Kriterien, die in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und den entsprechenden Abschnitten der Rahmenpläne wiedergegeben sind.
  • Die Gestaltung der Leistungsnachweise berücksichtigt je nach Möglichkeiten bei den Schülerinnen und Schülern analoge und digitale Bedingungen des Fernunterrichts. Eine erste Orientierung geben die Abschnitte 4 (fachspezifische) „Grundsätze der Leistungsbewertung“ der jeweiligen Rahmenpläne für die gymnasiale Oberstufe. Bei einem Wiedereinsetzen des regulären Unterrichts im S II nach dem 4. Mai können ggf. die Ergebnisse des Fernunterrichts gesichtet und verglichen, Defizite aufgearbeitet und zusätzliche Leistungsnachweise eingefordert werden.“ 
Wie wird mit fehlendem Material umgegangen?

Viele Schüler_innen haben ihre Schulbücher, Arbeitshefte und Materialien bereits an den bisherigen Ausgabeterminen abgeholt. Sollten weiterhin Bücher oder Materialien aus der Schule benötigt werden, bitten wir Sie, mit den Fach- oder Klassenlehrkräften eine individuelle Lösung zu vereinbaren. Die Fach- oder Klassenlehrkraft klärt bei Bedarf, ob der digitale Versand gescannter Seiten sinnvoll ist oder ob mit Ihnen ein Termin zum Abholen der Materialien vereinbart wird.

Wie geht die Schule mit dem (versäumten) Unterrichtsstoff um?

Der Fernunterricht stellt keinen adäquaten Ersatz für den laufenden Unterricht dar, dies wirkt sich auch auf die inhaltliche Progression des Unterrichtes aus. Je nach Fach und Thema werden sich einige Aufgaben auf wiederholende und vertiefende Aspekte beschränken, teilweise werden aber auch neue Inhalte eingeführt und geübt. In manchen Fächern können neue Inhalte mit bereits erworbenen Kompetenzen erarbeitet werden, bei anderen Themen kann die Erarbeitung nach dem Prinzip „Versuch und Irrtum“ erfolgen. Die dabei auftretenden Schwierigkeiten können zu Frustration führen, bei Gelingen aber auch zu wertvollen Erfolgserlebnissen. Beides gehört zum Lernen dazu. Wichtig sind hier Rückmeldungen an die Lehrkräfte, damit bei Überforderung Hilfestellungen gegeben werden können. Die Lehrpläne der Fächer sind in der Regel spiralförmig aufgebaut. Das bedeutet, dass bestimmte Kompetenzen in höheren Jahrgängen wieder aufgegriffen und vertieft werden. Kompetenzen, die aufgrund der besonderen Situation gerade nicht oder nur im Ansatz unterrichtet werden können, werden mit fortgeschrittenem Alter meist auch schneller erlernt. 

Durch das selbstständige Lernen zu Hause mit all seinen unterschiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wird die Heterogenität bei den Schüler_innenn mit Blick auf den Leistungsstand noch deutlich weiter auseinandergehen, als es im normalen Schulbetrieb schon der Fall ist. Der angemessene Umgang damit wird eine besondere Herausforderung für uns alle, wenn die Schulschließungen wieder aufgehoben werden. Machen Sie sich bitte keine Sorgen, ob Ihre Kinder in der Schule wieder ein paar Schritte rückwärts gehen. Den Schüler_innen den Anschluss zu ermöglichen, wird ein wichtiges Ziel der Lehrkräfte sein – dafür sind sie Experten.

Was kann ich tun, wenn die technische Ausrüstung nicht vorhanden ist?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Schulleiter Herrn Dr. Motschmann (cornelius.motschmann@bsb.hamburg.de), der kostengünstige Hilfestellungen aus den Reihen der Elternschaft vermitteln kann. Dies betrifft sowohl Hardware als auch schlechte oder nicht vorhandene Internetverbindungen.

Wie geht es mit dem Abitur weiter?

Die Abiturprüfungen haben am 21 April begonnen, später als ursprünglich vorgesehen.  Entsprechend verschieben sich auch insgesamt die Termine der schriftlichen Abiturprüfungen. Nur die Termine für Englisch, Deutsch und Mathematik bleiben wie geplant. Der Beginn der mündlichen Prüfungen verschiebt sich auf den 11.06.
Notenschluss und Zeugniskonferenz bleiben wie terminiert am 06.04. bzw. 08.04. Frau Dr. Blank hat den Schüler_innen des S 4 bereits eine detaillierte Information und Terminübersicht zukommen lassen. Schüler_innen mit Vorerkrankungen oder Angehörigen, die zu einer Risikogruppe gehören, haben bereits mir Frau Dr. Blank Kontakt aufgenommen und können dies bei Bedarf weiterhin tun.

Wie Sie vielleicht gehört haben, wird es aufgrund der terminlichen Schwierigkeiten (die Verleihung der Abiturzeugnisse wird am 23.06., d.h. am vorletzten Schultag stattfinden) keine Zweitkorrekturen geben. Das hat bei einigen Schülern, vielleicht auch bei einigen Eltern, die Sorge nach der Objektivität der Leistungsbeurteilung aufkommen lassen. Diese Sorge ist insofern unbegründet, als in Einzelfällen (z.B. bei größeren Abweichungen von der Vornote) selbstverständlich eine Zweitkorrektur angesetzt werden kann.

Was ist mit den mündlichen Überprüfungen im Jahrgang 10?

Die mündlichen Überprüfungen in Klasse 10 werden ausgesetzt. Die Schulleitung begrüßt diese Entscheidung der Schulbehörde, da eine angemessene Vorbereitung auf die Prüfung nicht mehr hätte gewährleistet werden können.

Können Schüler_innen die Lernförderung wahrnehmen?

Die Lernförderung, die in Zusammenarbeit mit dem Verein Schulwerk durchgeführt wird, wird über die Plattform „Zoom“ wieder aufgenommen. Ab dem 8. April stehen die Förderlehrer zu den im Plan festgesetzten Stunden für die Schüler_innen zur Verfügung. Wenn Sie möchten, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter, die bisher in der Lernförderung war, an diesem Online-Unterricht teilnimmt, dann bitten wir Sie, dies unserem Koordinator für die Lernförderung Herrn Sinn per E-Mail mitzuteilen (tobias.sinn@gd.hamburg.de). Dazu reicht der einfache Satz: „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass mein Sohn / meine Tochter XY an der Lernförderung teilnehmen möchte.“ Weitere Fragen können dann direkt mit der Förderlehrkraft geklärt werden. Ich weise Sie darauf hin, dass im Falle einer Rückmeldung Herr Sinn Ihre E-Mailadresse an den Förderlehrer weitergeben wird. Sofern Sie also die Mail an Herrn Sinn schreiben, erklären Sie damit auch Ihr Einverständnis zu der Weitergabe Ihrer Adresse.

Welche Termine des Schulkalenders gelten?

Aufgrund technischer Umstellungen bei EduPort erreichen Sie künftig einen neuen Schulkalender über unsere Homepage. Klicken Sie hierzu einfach links auf das Kalender-Icon.

Sollten Sie den früheren Kalender abonniert haben, bitten wir Sie, das Abonnement auszutauschen, damit Sie auch künftig die richtigen Termine angezeigt bekommen. Die passenden Links für das Abonnement finden Sie hier.

Die bis zum Sommer eingestellten Termine haben angesichts der aktuellen Planungsunsicherheiten vorläufigen Charakter und werden jeweils baldmöglichst angepasst.


Liebe Eltern,

bei Fragen, Sorgen, Schwierigkeiten, aber auch mit kritischen Anregungen bitten wir Sie, sich an die Elternvertreter bzw. den Elternrat zu wenden, die dann die Anliegen bündeln und den Klassenlehrkräften oder der Schulleitung weiterleiten können.

Wir wünschen Ihnen allen, liebe Familien und Kolleg_innen, viel Kraft, gute Gesundheit und starke Nerven.

Elterninformationen und Tipps in verschiedenen Sprachen

Nützliche Hinweise des ReBBZ finden Sie hier in folgenden Sprachen:

Gute Ideen und interessante Anregungen von Plan Internation für Aktivitäten, Lernplattformen, Kindersendungen und häusliche Freizeitaktivitäten finden Sie hier: