Befreiung von der Schulpflicht

Eine Befreiung von der Schulpflicht kann nach § 39, Absatz 2 des Hamburger Schulgesetzes nur dann genehmigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 

Befreiungen im Umfang von bis zu zwei Tagen, die nicht an Ferien grenzen, können von der Klassenleitung bzw. den Tutores genehmigt werden.

Alle Befreiungen für eine Zeit von mehr als zwei Tagen sowie Befreiungen, die an Ferien grenzen, bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, vertreten durch die Abteilungsleitung. Für Anträge, die der Genehmigung der Schulleitung bedürfen, füllen Sie bitte dieses Antragsformular aus, fügen einen Nachweis Ihres Anliegens bei und geben diese Unterlagen mit mindestens einer Woche Vorlauf bei den Klassenleitungen bzw. den Tutores ab.