Präsentationen und Prüfungen

Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben

In den folgenden Jahrgängen gelten die jeweiligen Regelungen, Anforderungen und Themen für die schriftlich und zentral geprüften Fächer:

Präsentationsprüfung

Alternativ zur klassischen mündlichen Prüfung kann in Hamburg eine Präsentationsprüfung im Abitur gemacht werden. Dazu erhalten die Schüler_innen zwei Wochen vor der Prüfung eine Aufgabenstellung, zu der sie eine 10-minütige Präsentation vorbereiten. Spätestens eine Woche vor Ihrer Präsentationsprüfung geben Sie eine Dokumentation für den Prüfungsausschuss im Sekretariat ab.
Als Hilfe dazu kann hier eine Gliederung abgerufen werden, die auch die Erklärung zur eigenständigen Erstellung enthält.

Präsentationsleistung

In der Studienstufe werden mindestens zwei Präsentationsleistungen erbracht, die einer Klausur gleichgestellt sind. Zu Beginn des ersten und dritten Semesters wählen Sie das Fach, in dem Sie die Präsentationsleistung erbringen.  Hinweise zum Ablauf finden Sie hier.

In der folgenden Handreichung finden Sie wichtige Informationen zu Präsentationsleistungen und Präsentationsprüfungen.