Elternrat

Was macht der Elternrat?
  • Der ER unterstützt als Teil der Schule deren Bildungsauftrag.
  • Der ER ist die Kommunikationsschnittstelle zwischen Elternschaft und Schulleitung.
  • Der ER tagt einmal im Monat schulöffentlich mit Schulleitung und allen interessierten Eltern.
  • Der ER nimmt mit fünf Mitgliedern an der Schulkonferenz teil.
  • Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung (§ 52 bis § 56 HmbSG).
  • Der ER entsendet zwei ordentliche Mitglieder in den Kreiselternrat.
  • Der ER bildet Arbeitskreise zu aktuellen Themen.
  • Der ER organisiert Fortbildungen zu unterschiedlichen Themenbereichen des Schullebens.

Wie treten Sie mit uns in Kontakt?

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder mitarbeiten wollen, kommen Sie einfach zu einer unserer Sitzungen, die aktuellen Termine finden Sie über den Schulkalender und in unserer Übersicht. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schicken.

Wer kann in den Elternrat gewählt werden?

Gewählt werden können alle Eltern, die ein Kind an dieser Schule haben. Der Elternrat wird von den Klassenelternvertreter_innen und gewählt.

Worin bestehen Aufgaben, Rechte und Pflichten von Klassenelternvertretungen?


Hier finden Sie eine knappe Übersicht, die wir für Sie zusammengestellt haben.

 

Weitere Informationen finden in dieser Broschüre zur „Elternarbeit für Einsteiger im Hosentaschen-Format“ der BSB.

Diese Broschüre gibt es auch fünf weiteren Sprachen: Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Türkisch. Klicken Sie hier.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Quelle: www.flaticon.com